L e h r e r B e r l i n
Verband für den Sekundarbereich

Abfindungen können gute Alternativen sein

Wir empfehlen allen Beamtinnen und Beamten auch für das Jahr 2025 Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.

Aus diesem Grunde finden Sie hier nachstehend die Links aus der Mail der Bundesgeschäftsstelle des dbb vom 29. Oktober 2025. Hier finden Sie auch das Anschreiben des Bundesvorsitzenden des dbb, Volker Geyer, sowie einen Musterwiderspruch.

Amtsangemessene Alimentation und haushaltsnahe Geltendmachung - Anschreiben des Bundesvorsitzenden Volker Geyer

Musterwiderspruch

Folgen Sie dem Link zum download!

Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen

Hinweise zum Umgang mit auf amtsangemessene Besoldung gerichteten Anträgen,
Widersprüchen und Klageverfahren im Hinblick auf ein Ruhen der Verfahren und einen
Verzicht auf die Einrede der Verjährung und ergänzende Hinweise nach der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (Az.: 2 BvL 5/18 u.a.) zur
A-Besoldung

Aktivrente

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die gesetzliche Regelung der sogenannten Aktiv-
rente, die einen steuerfreien Hinzuverdienst bei einer Erwerbstätigkeit im Alter
in Höhe von monatlich 2.000 Euro ermöglicht (§ 3 Nr. 21 EStG). Viele Beamtinnen
und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
sind unsicher, ob und inwieweit auch sie von dieser Regelung profitieren kön-
nen.

Hier finden Sie das Aktuelle Rundschreiben dazu. 

FAQ für Beamtinnen und Beamte - Aktivrente und Einbeziehung von Beamten

dbb Aktuell 2026

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